August 2013

Diese Änderungen traten zum 01.07.2013 in Kraft

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2013 einige Veränderungen auf dem Weg gebracht, die der Arbeitgeber bezüglich der Lohnbuchhaltung wissen und berücksichtigen muss. Zwar wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung meistens per EDV erstellt, die die aktuellen Veränderungen in der Regel enthält. Trotzdem ist es wichtig, dass die Berechnung und die Darstellung nachvollzogen werden kann.

Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) zum 01.07.2013 in Kraft getreten

Die Entgeltbescheinigungsverordnung (PDF) wurde vom Gesetzgeber mit verpflichtender Wirkung zum 01.07.2013 auf den Weg gebracht. Die Einführung war zusammen mit anderen gesetzlichen Veränderungen bereits zum 01.01.2013 geplant, wurde aber im letzten Moment im Zusammenhang mit dem Gesetzespaket abgelehnt.

Lohnbuchhaltung für Unternehmen

Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss deren Lohn oder Gehalt abrechnen: Das ist, kurz gesagt, die Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Außerdem meldet sie neue Arbeitnehmer bei den Krankenkassen, der Unfallversicherung und der Lohnsteuer an, pflegt die Stammdaten der Mitarbeiter, führt die Jahreslohnkonten und erstellt die Dateien, mit deren Hilfe der Zahlungsverkehr sicher über Disketten mit dem jeweiligen Geldinstitut geführt wird und erstellt die dafür notwendigen Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung.

Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013

Zum 01.07.2013 hat Bundesministerium für Justiz (BMJ) die neuen Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Die entsprechende Tabelle kann sich jeder kostenlos vom BMJ-Portal (PDF) downloaden. Die Tabelle weist – wie bereits aus den Vorgängerversionen bekannt – in 10 €-Schritten den pfändbaren Betrag bei den jeweils anrechenbaren unterhaltspflichtigen Personen aus.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen