November 2013

Minijobber und Midijobber – wichtiges zum Jahreswechsel

Midijobber – damit sind Arbeitnehmer gemeint, deren Verdienst zwischen 450 und 850 € liegt. Bei der Abrechnung findet die Gleitzonenregelung Anwendung, was gerade bei Betriebsprüfungen gerne genauer unter die Lupe genommen wird. Wie bei den Minijobbern auch, sollte daher zum Jahresende genau geprüft werden, ob der Mitarbeiter im vergangen Jahr richtig eingestuft wurde, oder ob eventuell im Folgejahr eine Veränderung bei der Abrechnung notwendig ist.

Neue Vorschriften bei der Rechnungsstellung

Die Ausstellung der Rechnung ist gewissen gesetzlichen Vorschriften unterlegen. Doch wer denkt, das einmal entworfene Rechnungsformular würde die nächsten Jahrzehnte überdauern, hat sich geirrt. In den letzten Jahren wurden die Pflichtangaben auf den Belegen immer mehr erweitert. Zuletzt gab es Mitte diesen Jahres einige Veränderungen im §14a UStG, die künftig zu beachten sind.

Registrierkassen – was sie alles können müssen

Unternehmen, die vorrangig Umsätze aus Bargeschäften erzielen, sind bei Finanzbehörden gerne Ziel von Betriebsprüfungen. Zu einfach erscheint die Möglichkeit, einige Barumsätze nicht zu registrieren bzw. nicht als solchen anzugeben. Allerdings sollte man die Betriebsprüfer keinesfalls unterschätzen. Zum einen kennen die Prüfer zahlreiche Tricks, denn sie wurden auf Besonderheiten geschult und haben oft jahrelange Erfahrung.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen