April 2013

Registrierkassen – was ist zu beachten?

Gerade der Einzelhandel, aber auch viele andere Unternehmen, die einen Teil ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit Bareinnahmen abwickeln, können sich die tägliche Arbeit ohne Registrierkassen oder andere PC-gestützte Systeme nicht mehr vorstellen. Nicht nur, dass sich dadurch die Kontrolle der Warenbewegungen und Einnahmen einfach feststellen lassen, auch Auswertungen hinsichtlich des Verkaufspersonals, der Waren und Warengruppen, oder andere statistische Listen und Zahlen, können damit leicht erstellt werden. Allerdings unterliegt ein Unternehmen immer der Kontrolle der Finanzbehörden.

Gelangensbestätigung – auf diese Fallstricke sollten Sie achten

Innergemeinschaftliche Lieferungen nehmen im Umsatzsteuerrecht eine besondere Stellung ein. Häufig wird die steuerfreie Lieferung von Waren an Kunden ins europäische Ausland gleichgesetzt mit Lieferungen in Drittländer. Das ist allerdings ganz und gar nicht so. Vielmehr sind Lieferungen ins europäische Ausland zwar unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, gleichzeitig unterliegt jedoch der Erwerb der Umsatzsteuerpflicht. Was steckt nun genau hinter dieser etwas komplizierten Konstellation und auf was ist zu achten?

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen