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Neues bei den Sozialversicherungen: das müssen Sie für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wissen

Mit jedem neuen Jahr kommen neue Herausforderungen durch verschiedene Gesetzesänderungen auf die Buchhaltung zu. So müssen 2015 einige Neuregelungen bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden. Neben neuen Beitragssätzen bei Pflege-, Renten- und Krankenversicherung, ändern sich Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Was sollten Sie wissen, damit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter alles seine Richtigkeit hat?

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 ins Leben gerufen. Damit sollten Personen, die im künstlerischen Bereich tätig sind, die Möglichkeit einer sozialen Absicherung gegeben werden. Gerade diese Branchen sind häufig gekennzeichnet von selbstständiger Tätigkeit, von unregelmäßigem und oft auch geringem Einkommen, was zur Folge hat, dass wenig oder kaum Vorsorge für Krankheit oder Alter aufgebracht werden kann. Letztendlich sollte einem Abstieg in die Sozialhilfe durch Krankheit oder der Altersarmut entgegengewirkt werden.

Änderungen 2013 – auf dies müssen Sie achten

Nachdem sich die Gesetzgeber Ende 2012 nicht auf die Einzelheiten des seit langem geplanten Jahressteuergesetzes einigen konnten, stehen viele – mehr oder weniger wichtige – Änderungen immer noch offen. Es bleibt wohl abzuwarten, wann und ob hier Einigung zu verschiedenen Punkten erreicht wird.

Obwohl diese große „Welle“ erst einmal verebbt ist, wurden dennoch zahlreiche Gesetzesänderungen verabschiedet, die sich steuerlich für den Einen oder Anderen auswirken.

Im Test: Buchhaltungssoftware aus der Cloud

Die Cloud liegt im Trend. Gerade kleine Unternehmen nutzen Software verstärkt über das Internet. Größter Vorteil ist dabei die Flexibilität, jederzeit und überall auf benötigte Daten und Anwendungen zugreifen zu können. Inzwischen wird sogar Buchhaltungssoftware in der Cloud bereitgestellt. Doch wie professionell sind derartige Programme? Wir von Buchhalterprofi.de haben uns die Online-Buchhaltungssoftware des Cloud-Anbieters Scopevisio genauer angeschaut.

Die neue E-Bilanz bringt nicht nur Nachteile mit sich

Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Unternehmen müssen sich mit dem Thema E-Bilanz umgehend vertraut machen. Bereits für die Geschäftsjahre ab 2013 gilt, Finanzämter dürfen keine Bilanzen in Papierform mehr annehmen. Ab 2012 können Unternehmen bereits freiwillig die E-Bilanz in ihre Berichtspflicht mit einbinden. (Mehr Informationen dazu finden Sie hier.)

Vereinfachte Vorschriften für den Versand elektronischer Rechnungen

Unternehmer, die sich dafür entscheiden, Ausgangsrechnungen nicht in Papierform auf dem Postweg zu verschicken, sondern elektronisch, können eine Menge Geld und Zeit sparen. Allerdings waren bislang die Anforderungen recht hoch, die von der Finanzverwaltung an elektronische Rechnungen beziehungsweise deren Versand gestellt wurden. Nur elektronische Rechnungen, die diesen Vorschriften entsprechend verschickt wurden, berechtigten den Empfänger zum Abzug von Vorsteuer. So verzichteten viele Betriebe darauf, ihre Ausgangsrechnungen elektronisch an ihre Kunden zu versenden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen