Student

Duales Studium – klare Linien im Sozialversicherungsrecht

Studenten, die ein duales Studium absolvieren, waren viele Jahre in einer ungeklärten, der „wackeligen“ Grauzone, was die sozialversicherungsrechtliche Einstufung betraf. Bis Ende 2011 wurden diese Studienlehrgänge in zwei Kategorien eingeteilt – den praxisorientierten und den ausbildungsorientierten Studiengängen.

Besonderheiten bei Studenten – darauf müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung achten

Häufig sind Studenten darauf angewiesen, während Ihrer Studienzeit oder während der Semesterferien zu arbeiten, um das Studium finanzieren zu können. Gerne werden sie bei Arbeitgebern als Saisonarbeitskräfte, als Teilzeitbeschäftigte oder einfach als Aushilfen eingesetzt. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, Studenten abzurechnen.

Änderungen zur SV-Pflicht der Studenten dualer Studiengänge

Im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die praxisorientieren Phasen als Teil des Studium gelten und der Student sich somit selbst um seine soziale Absicherung kümmern muss. Demzufolge bestanden auch keine Ansprüche auf Leistungen aus den Renten- oder Arbeitslosenkassen von Bund und Ländern. Dies schaffte sowohl mehr Platz im Geldbeutel des Studenten als auch im Geldbeutel des Praxispartners, was einen ersten Anreiz auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Nachwuchsführungskräfte im dualen Prinzip darstellt.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen