Personengesellschaften

Offenlegungspflichten und die dazugehörigen Größenmerkmale

Ein Unternehmen ist keine isolierte Institution auf dem Markt, sondern ist mit zahlreichen anderen Firmen vernetzt und geschäftlich verbunden. Gemeint sind damit z.B. Banken, Lieferanten, Kunden, Teilhaber oder Andere, die Kapital oder Vertrauen in einen Betrieb setzen. Alle diese Firmen und Institutionen haben ein berechtigtes Interesse daran, über das jeweilige Unternehmen informiert zu sein, so können Risiken besser abgeschätzt und Fehlentscheidungen verhindert werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen