EÜR

Elektronische Übermittlung von Steuerdaten ab 2012 – E-Bilanz und EüR ab 2012

Herr Fuchs und Frau Elster spielen nicht nur beim Sandmännchen eine große Rolle, auch im Steuerrecht begegnet man diesen beiden Tieren immer häufiger. Die Füchse sorgen mit guter Beratung in Steuersachen dafür, dass so wenig wie möglich beim Finanzamt hängen bleibt. Die Elster wiederum überbringt die Botschaften zum Finanzamt.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine besonders einfache Methode, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Sie soll insbesondere Existenzgründern, Kleingewerbetreibenden (Nicht-Kaufleuten im gesetzlichen Sinne) sowie Freiberuflern, wie zum Beispiel Ärzten, Heilpraktikern, Rechtsanwälten und Journalisten ermöglichen, den zu versteuernden Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit ohne die Beachtung komplizierter Buchhaltungsvorschriften zu berechnen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen