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Steuerrechtliche Abschreibungen unter besonderer Berücksichtigung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern

Abschreibungen verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf den Zeitraum seiner Nutzung. Damit gewährleisten sie die periodengerechte Gewinnermittlung und Besteuerung. Im Steuerrecht werden Abschreibung auch Absetzungen für Abnutzung (AfA) genannt, sie mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn.

Grundsätzlich gilt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, doch es müssen auch zahlreiche spezielle Vorschriften und Besonderheiten bei der Ermittlung steuerrechtlicher Abschreibungen berücksichtigt werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen