Mai 2013

Wie müssen private Telefonkosten im Unternehmen berücksichtigt werden?

Telefonkosten gehören zu den Betriebsausgaben, die auch im privaten Bereich als Kosten anfallen, und daher bei Betriebsprüfungen immer mit einem besonderen Augenmerk geprüft werden. Um unliebsame Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollte man sich unbedingt im Vorfeld überlegen, ob und in welchem Umfang Privatgespräche im Betrieb geführt werden. Natürlich können auch betriebliche Telefongespräche von einem privaten Anschluss als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Ausführungen zu Privatentnahmen und Privateinlagen bei Einzelunternehmen – darauf sollten Sie achten!

Inhaber einer Einzelfirma sind keine Angestellte im eigenen Betrieb. Vielmehr bestreiten sie in der Regel ihren Lebensunterhalt durch Entnahmen aus dem Unternehmen. Viele verwechseln die Privatentnahme daher mit einer Gehaltszahlung und fragen sich gleichzeitig, wie dieses „Gehalt“ versteuert wird. Hierzu muss jedoch klargestellt werden, dass die Privatentnahme weder mit dem Gewinn noch mit einem Gehalt etwas zu tun hat.

Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben für Selbständige

Die Kinderbetreuung stellt bei Arbeitnehmern und Selbständige gleichermaßen ein wichtiges Thema dar. Eine gute Kinderbetreuung kostet viel Geld, egal ob es sich um eine Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter oder eine andere Betreuungsform handelt. Der Gesetzgeber hat sich mit Wirkung 2012 zu einer Änderung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entschieden. Die bis dahin geltenden Regelungen waren an verschiedene Punkte – z.B. Alter des Kinder, Berufstätigkeit der Eltern – gekoppelt, und an unterschiedlichen Stellen zu berücksichtigen – als Sonderausgaben, als Betriebs- bzw.

SEPA – ab Februar 2014 Pflicht

 

 

„SEPA-Überweisung“ – wohl jeder hat dieses Wort schon gehört und weiß vielleicht mehr oder weniger, etwas damit anzufangen. Tatsächlich kann sich keiner – weder Unternehmen noch Privatleute – dieser Umstellung im bargeldlosen Zahlungsverkehr entziehen, denn Unternehmen sind ab Februar 2014 verpflichtet, ihren Zahlungsverkehr im SEPA-Format abzuwickeln. Verbrauchern wurde eine „Gnadenfrist“ bis Februar 2016 gewährt.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen