Bareinnahme

Registrierkassen – was sie alles können müssen

Unternehmen, die vorrangig Umsätze aus Bargeschäften erzielen, sind bei Finanzbehörden gerne Ziel von Betriebsprüfungen. Zu einfach erscheint die Möglichkeit, einige Barumsätze nicht zu registrieren bzw. nicht als solchen anzugeben. Allerdings sollte man die Betriebsprüfer keinesfalls unterschätzen. Zum einen kennen die Prüfer zahlreiche Tricks, denn sie wurden auf Besonderheiten geschult und haben oft jahrelange Erfahrung.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen