Gutschrift

Gutschriften – Änderung in 2013

Wer kennt das nicht – ein Kunde bestellt Ware und erhält eine Rechnung. Aufgrund einer Reklamation gibt er einen Teil der Ware zurück oder es wird ein Preisnachlass vereinbart. Über die Differenz wird eine Gutschrift erstellt. Diese simple und gängige Belegart „Gutschrift“ hat sich nun der Gesetzgeber unter die Lupe genommen, und Unsicherheit und Verwirrung im Umsatzsteuerbereich geschaffen. Das Wort „Gutschrift“ darf künftig für diese Geschäftsabläufe nicht mehr verwendet werden.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen