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Einzelbewertung statt 0,03 % Regelung bei Dienstwagennutzung

Mit seinem Schreiben vom 1. April 2011 hat der BMF seine geänderte Verwaltungsauffassung bezüglich der Bewertung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen veröffentlicht. Damit ist das BMF Urteilen des BFH gefolgt, in dem das oberste Finanzgericht entschieden hat, dass statt der pauschalen 0,03 % Bewertung auch eine Einzelbewertung jeder Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers zulässig ist.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen