Umsatzsteuervoranmeldung

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich und quartalsmäßig), Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (1/11)

 

 

Jeder Unternehmer – egal welche Größe sein Betrieb hat – muss sich mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. Selbst sogenannte Kleinunternehmer, deren Umsatzgröße eine Befreiung von der Umsatzsteuer lt. §19 UStG zulässt, sollten zumindest die Größenordnung dieser Befreiung im Auge behalten. Alle anderen Firmen, sind verpflichtet Umsatzsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.

 

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen