Behinderung

So berechnen Sie die Ausgleichsabgabe richtig

Schwerbehinderte Personen benötigen einen besonderen Schutz und eine entsprechende Förderung. Gerade Arbeitgeber stehen hier in der Verpflichtung. Um dieser Verpflichtung Ausdruck zu verleihen, wurde im §71 SGB IX eine Quotenregelung aufgenommen. Demzufolge sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern verpflichtet, mindestens einen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu beschäftigen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen