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Umsatzsteuersatz bei der Lieferung von Speisen

Kaum ein Kunde wird sich fragen, ob die gerade gekaufte Currywurst voll oder ermäßigt versteuert wurde. Auch sind sich wenige der Frage: „Zum hier essen oder zum Mitnehmen?“ bewusst, die in berühmten Franchise-Ketten immer wieder gerne gestellt wird. Der Hintergrund zu dieser Frage beschäftigt jedoch immer wieder Finanzämter und Finanzgerichte in ganz Deutschland.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen