gewillkürt

Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Unternehmers gehört, stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen. Bei diesen kommt es am häufigsten vor, dass Wirtschaftsgüter einer gemischten Nutzung, teils für betriebliche, teils für private Zwecke unterliegt. Aufgrund des Nichtvorhandensein anderer Gesellschafter oder von Organen wie bei Kapitalgesellschaften ist es unkomplizierter, Einlagen und Entnahmen zu tätigen. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend …

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen