allgemein

Geringfügige Beschäftigung ab 2013 (450,00 € und Rentenversicherung)

Wie jedes Jahr, so sind auch zum Jahreswechsel 2013 einige gesetzliche Änderungen verabschiedet worden, die in der Lohnbuchhaltung beachtet werden müssen. Der Minijob war in der Vergangenheit von größeren Veränderungen verschont geblieben, dies ändert sich jedoch nächstes Jahr. Zum 01.01.2013 wird die 400 €-Grenze auf 450 € angehoben und die Wahl der Rentenversicherungspflicht bzw. -freiheit wird geändert.

Die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge hat seinen Grundgedanken darin, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Kapital aufbaut, welches bei Eintritt ins Rentenalter die gesetzliche Rentenversicherung aufbessern soll. Diesen Grundsatz sollte man bedenken, wenn man sich mit der – auf den ersten Blick etwas verwirrende – Direktversicherung beschäftigt.

Fortbildungskosten – so entgehen Sie Fallstricken

Lebenslanges Lernen ist heute in vielen Branchen und Berufen unumgänglich. Das Interesse an ständiger Weiterbildung liegt jedoch nicht nur auf der Seite des Arbeitnehmers, der sich dadurch in der Regel größere Karrierechancen erhofft, sondern auch auf der Seite der Arbeitgeber. Gut ausgebildetes Personal ist eine wichtige Grundlage für die wettbewerbsfähige Unternehmensführung.

Lohnsteuerkarte Azubi – dies müssen Sie wissen

Mit dem Beginn der Ausbildung sind einige Unterlagen beim Arbeitgeber vorzulegen. Dazu gehören die Bankverbindung, die Krankenversicherung bei der der Auszubildende ab sofort selbst versichert sein möchte, die Sozialversicherungsnummer – falls bereits eine vorliegt – und eigentlich die Lohnsteuerkarte. Nun stellen sich viele angehende Auszubildende und auch Unternehmer die Frage, warum Auszubildende weder eine Lohnsteuerkarte noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt bekommen, und wie nun die Besteuerung durchgeführt werden soll.

Familienpflegezeit (mit lohnsteuerlicher Behandlung)

Die demografische Entwicklung und der zunehmende Bedarf an häuslicher Pflege machten es notwendig, gewisse gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um den Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Hierzu wurde bereits mit dem Pflegezeitgesetz ein erster Schritt gemacht. Zum 01.01.2012 wurde dann mit dem Familienpflegezeitgesetz auch eine finanzielle Möglichkeit zur Überbrückung von Pflegezeiten geschaffen.

U1 und U2-Umlage – Rückversicherung für den Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber hat die Verpflichtung, bei Krankheit Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Woche zu tragen, und bei Mutterschaft Zahlungen bei Beschäftigungsverboten oder Mutterschaftszuschüssen zu leisten. Diese Pflichten sind für den Arbeitgeber ein unkalkulierbares Risiko, und somit gerade für kleine Unternehmen eine große Belastung.

Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld – dies gilt es zu beachten

Angehende Mütter unterliegen während ihrer gesamten Schwangerschaft einem besonderen Schutz. Darüber hinaus haben Sie für den Zeitraum von sechs Wochen vor der Entbindung und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, diese gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Abrechnung entsprechend durchzuführen.

Duales Studium – klare Linien im Sozialversicherungsrecht

Studenten, die ein duales Studium absolvieren, waren viele Jahre in einer ungeklärten, der „wackeligen“ Grauzone, was die sozialversicherungsrechtliche Einstufung betraf. Bis Ende 2011 wurden diese Studienlehrgänge in zwei Kategorien eingeteilt – den praxisorientierten und den ausbildungsorientierten Studiengängen.

Achtung Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge jeder Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer alleine trägt. Es besteht keine Wahlmöglichkeit, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Arbeitgeber die Versicherung abschließt. Diese absolut wettbewerbslose Versicherungsvariante hat schon oft für Unmut und Diskussion gesorgt.

So berechnen Sie die Ausgleichsabgabe richtig

Schwerbehinderte Personen benötigen einen besonderen Schutz und eine entsprechende Förderung. Gerade Arbeitgeber stehen hier in der Verpflichtung. Um dieser Verpflichtung Ausdruck zu verleihen, wurde im §71 SGB IX eine Quotenregelung aufgenommen. Demzufolge sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern verpflichtet, mindestens einen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu beschäftigen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen