Kleinunternehmer

§ 19 UstG Kleinunternehmerregelung

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland gegen Bezahlung erbringt, verpflichtet, für diese Umsatzsteuer zu erheben und an das zuständige Finanzamt abzuführen – so schreibt es § 1 des UStG vor. Für Kleinunternehmer gibt es jedoch eine besondere Regelung: Gemäß § 19 UStG sind sie davon befreit, Umsatzsteuer auf die von ihnen getätigten Umsätze zu erheben.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen