Feiertag

Lohn- und Gehaltsrechnung – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Eigentlich darf ein Arbeitgeber keine Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigen, es sei denn, es handelt sich um eine Beschäftigung, die laut §7 des Arbeitszeitgesetz von dieser Ausnahme ausgeschlossen ist. Allerdings kommt es in der Praxis sehr oft vor, dass beide Parteien einer solchen Beschäftigung zustimmen.

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen