Jahresabschluss

Umsatzsteuersatz bei der Lieferung von Speisen

Kaum ein Kunde wird sich fragen, ob die gerade gekaufte Currywurst voll oder ermäßigt versteuert wurde. Auch sind sich wenige der Frage: „Zum hier essen oder zum Mitnehmen?“ bewusst, die in berühmten Franchise-Ketten immer wieder gerne gestellt wird. Der Hintergrund zu dieser Frage beschäftigt jedoch immer wieder Finanzämter und Finanzgerichte in ganz Deutschland.

Änderungen zur SV-Pflicht der Studenten dualer Studiengänge

Im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die praxisorientieren Phasen als Teil des Studium gelten und der Student sich somit selbst um seine soziale Absicherung kümmern muss. Demzufolge bestanden auch keine Ansprüche auf Leistungen aus den Renten- oder Arbeitslosenkassen von Bund und Ländern. Dies schaffte sowohl mehr Platz im Geldbeutel des Studenten als auch im Geldbeutel des Praxispartners, was einen ersten Anreiz auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Nachwuchsführungskräfte im dualen Prinzip darstellt.

Änderungen zur Zusammenfassenden Meldung (ZM) für 2012

Für 2012 wurde die Bagatellgrenze für die vierteljährliche Abgabe der zusammenfassenden Meldung von 100.000 € auf 50.000 € gesenkt. Lag der Umsatz der innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen in einem der Quartale von 2011 über dieser Grenze, so ist die monatliche Abgabe der ZM in 2012 für den Unternehmer verpflichtend und es ist selbstständig umzustellen.

Die folgenden Tatbestände sind von der Regelung betroffen:

Änderungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte

Mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2011 und dem darauffolgendem BMF Schreiben vom 15.12.2011, gab es wichtige Änderungen bezüglich der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Die Grundsatzurteile ändern die bisherige Rechtslage, nach der ein Arbeitnehmer mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann und sie sind seit der Bekanntgabe auf alle offenen und zukünftigen Fälle anzuwenden.

Ein kurzes Resümee der Urteile als Einstieg in die Thematik:

Abgabefristen für Steuererklärungen für das Jahr 2011 – Teil 1

Nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) sind Steuererklärungen für ein Kalenderjahr jeweils bis spätestens 31. Mai des folgenden Jahres abzugeben. Im Einzelnen sind dies Einkommensteuer-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Es besteht auch die Möglichkeit der Fristverlängerung nach § 109 AO. auf wenn dies zutrifft und wer davon profitiert, lesen Sie hier.

Die E-Bilanz

Spätestens durch das BMF Schreiben vom 28. September 2011 mit dem Titel „Elektronische Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie“ ist die Einführung der sogenannten E-Bilanz nun endgültig beschlossene Sache. Dies hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Bilanzen aufstellen, und zwar unabhängig von deren Größe oder Rechtsform.

Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wegen „Riesenschnitzeln“

Der sogenannte „Schnitzelkrieg von Plauen“ hat einer breiten Öffentlichkeit gezeigt, wie schnell Unternehmen ins Visier des Finanzamts geraten können, wenn Steuerbeamte bei der Prüfung von Einnahmen und Ausgaben tatsächliche oder vermeintliche Ungereimtheiten feststellen. Im konkreten Fall hatte das sehr gravierende Folgen …

Die lohnsteuerliche Behandlungen von Betriebsveranstaltungen

In den meisten Unternehmen gehören Betriebsfeiern einfach zum guten Ton: Die Weihnachtsfeier, oft auch noch ein zusätzliches Sommerfest und andere betriebliche Veranstaltungen sind eine willkommene Gelegenheit, das gute Miteinander zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft zu fördern. Der festliche Rahmen in einem schönen Restaurant und hervorragendes Essen dienen genauso wie kleine Geschenke der Geschäftsführung dazu, ihren Mitarbeitern für ihr Engagement und ihren Fleiß zu danken.

Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Unternehmers gehört, stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen. Bei diesen kommt es am häufigsten vor, dass Wirtschaftsgüter einer gemischten Nutzung, teils für betriebliche, teils für private Zwecke unterliegt. Aufgrund des Nichtvorhandensein anderer Gesellschafter oder von Organen wie bei Kapitalgesellschaften ist es unkomplizierter, Einlagen und Entnahmen zu tätigen. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend …

*Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Bilanzbuchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an:

Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen