Es kann steuerlich in vielen Fällen Sinn machen, wenn Kredite zwischen nahen Angehörigen gewährt werden. Der Darlehensnehmer muss dafür die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd absetzen können. Der Darlehensgeber hat die vereinnahmten Zinsen zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Thilo Klemm: Hallo David, auch wenn durch die Angabe der USt.I »
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Thilo Klemm: Ja es ist richtig, dass das Finanzamt sehr hohe An »
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Thilo Klemm: Hallo Anne, Ja, bitte trage in die Zeile 49 Ziff »
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