In § 14 UStG findet sich der Katalog der Pflichtangaben, die auf jeder Rechnung anzugeben sind, die ein Unternehmer für erbrachte Lieferungen oder Leistungen erstellt. Im Einzelnen sind dies:
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Thilo Klemm: Hallo David, auch wenn durch die Angabe der USt.I »
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Thilo Klemm: Ja es ist richtig, dass das Finanzamt sehr hohe An »
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Thilo Klemm: Hallo Anne, Ja, bitte trage in die Zeile 49 Ziff »
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