Abschreibungen verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf den Zeitraum seiner Nutzung. Damit gewährleisten sie die periodengerechte Gewinnermittlung und Besteuerung. Im Steuerrecht werden Abschreibung auch Absetzungen für Abnutzung (AfA) genannt, sie mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn.
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:: Möglichkeiten von GWG Abschreibungen ab dem Jahr 2010
Seit dem 1. Januar 2010 hat der Gesetzgeber die Wahlmöglichkeit zwischen drei verschiedenen Verfahren zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern geschaffen.








