Kaum ein Kunde wird sich fragen, ob die gerade gekaufte Currywurst voll oder ermäßigt versteuert wurde. Auch sind sich wenige der Frage: „Zum hier essen oder zum Mitnehmen?“ bewusst, die in berühmten Franchise-Ketten immer wieder gerne gestellt wird. Der Hintergrund zu dieser Frage beschäftigt jedoch immer wieder Finanzämter und Finanzgerichte in ganz Deutschland.
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:: Änderungen zur SV-Pflicht der Studenten dualer Studiengänge
Im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die praxisorientieren Phasen als Teil des Studium gelten und der Student sich somit selbst um seine soziale Absicherung kümmern muss. Demzufolge bestanden auch keine Ansprüche auf Leistungen aus den Renten- oder Arbeitslosenkassen von Bund und Ländern. Dies schaffte sowohl mehr Platz im Geldbeutel des Studenten als auch im Geldbeutel des Praxispartners, was einen ersten Anreiz auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Nachwuchsführungskräfte im dualen Prinzip darstellt.
:: Änderungen zur Zusammenfassenden Meldung (ZM) für 2012
Für 2012 wurde die Bagatellgrenze für die vierteljährliche Abgabe der zusammenfassenden Meldung von 100.000 € auf 50.000 € gesenkt. Lag der Umsatz der innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen in einem der Quartale von 2011 über dieser Grenze, so ist die monatliche Abgabe der ZM in 2012 für den Unternehmer verpflichtend und es ist selbstständig umzustellen.
:: Änderungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte
Mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2011 und dem darauffolgendem BMF Schreiben vom 15.12.2011, gab es wichtige Änderungen bezüglich der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Die Grundsatzurteile ändern die bisherige Rechtslage, nach der ein Arbeitnehmer mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann und sie sind seit der Bekanntgabe auf alle offenen und zukünftigen Fälle anzuwenden.
:: Abgabefristen für Steuererklärungen für das Jahr 2011 – Teil 1
Nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) sind Steuererklärungen für ein Kalenderjahr jeweils bis spätestens 31. Mai des folgenden Jahres abzugeben. Im Einzelnen sind dies Einkommensteuer-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Es besteht auch die Möglichkeit der Fristverlängerung nach § 109 AO. auf wenn dies zutrifft und wer davon profitiert, lesen Sie hier.
:: Vereinfachte Vorschriften für den Versand elektronischer Rechnungen
Unternehmer, die sich dafür entscheiden, Ausgangsrechnungen nicht in Papierform auf dem Postweg zu verschicken, sondern elektronisch, können eine Menge Geld und Zeit sparen. Allerdings waren bislang die Anforderungen recht hoch, die von der Finanzverwaltung an elektronische Rechnungen beziehungsweise deren Versand gestellt wurden. Nur elektronische Rechnungen, die diesen Vorschriften entsprechend verschickt wurden, berechtigten den Empfänger zum Abzug von Vorsteuer. So verzichteten viele Betriebe darauf, ihre Ausgangsrechnungen elektronisch an ihre Kunden zu versenden.
:: Die E-Bilanz
Spätestens durch das BMF Schreiben vom 28. September 2011 mit dem Titel “Elektronische Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie” ist die Einführung der sogenannten E-Bilanz nun endgültig beschlossene Sache. Dies hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Bilanzen aufstellen, und zwar unabhängig von deren Größe oder Rechtsform.
:: Die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen
Unter Forderung wird im Handels- und Steuerrecht der Anspruch eines Unternehmens gegen eine andere Firma oder gegen Personen auf eine bestimmte Leistung, meistens in Form von Geld, verstanden.
:: Kosten der Existenzgründung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Bei den Kosten, die bei einem zukünftigen Existenzgründer vor der offiziellen Eröffnung seines Unternehmens beziehungsweise vor Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit anfallen, handelt es sich oft im steuerlichen Sinne um vorweggenommene Betriebsausgaben. Diese mindern den zu versteuernden Gewinn und auch die auf sie entfallende Umsatzsteuer ist in vollem Umfange absetzbar.
:: Grundzüge des Insolvenzrechtes – Verbraucherinsolvenz
Bei Privatpersonen ist Insolvenz ganz ähnlich definiert wie bei Unternehmen: Sie bezeichnet die über einen längeren Zeitraum andauernde Unfähigkeit, den eigenen finanziellen Verpflichtungen (wie Kredittilgungen, Ratenzahlungen, Miete, Nebenkosten) in voller Höhe und innerhalb der gesetzten Fristen nachzukommen.








